KI-Regulierung in der Schweiz: Chancenorientierter Ansatz mit Augenmass
Der Bundesrat hat seinen Regulierungsansatz für Künstliche Intelligenz vorgestellt und setzt dabei auf eine wirtschaftsfreundliche Linie. Anstelle eines umfassenden Regelwerks wie dem EU-AI-Act verfolgt die Schweiz ein schlankes Modell mit gezielten, sektoralen Gesetzesanpassungen. Ziel ist es, Innovation nicht zu bremsen, sondern vertrauenswürdige Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz zu schaffen. Im Zentrum stehen dabei Grundrechtsfragen, etwa zu Datenschutz, Transparenz und Aufsicht. Ergänzt wird der Ansatz durch Soft-Law-Instrumente wie Selbstdeklarationen und Branchenlösungen, die unternehmerische Verantwortung betonen und gleichzeitig regulatorische Flexibilität ermöglichen.
Sensible Sektoren besonders im Fokus
Besonders betroffen sind die Sektoren Gesundheit, Energieversorgung und geistiges Eigentum: Hier prüft der Bund konkrete Anpassungen, z. B. bei der medizinischen Bildanalyse, dem urheberrechtlichen Schutz journalistischer Inhalte oder der Absicherung kritischer Infrastrukturen gegen KI-basierte Risiken. Auch im Arbeitsrecht, Strafrecht und Produkthaftungsrecht wird eine Weiterentwicklung diskutiert. Die Schweiz positioniert sich damit als innovationsfreundlicher, aber verantwortungsbewusster Standort für KI-Technologien.
HR als Praxisbeispiel: Chancen und Pflichten
Ein praxisrelevantes Beispiel ist der Einsatz von KI im Human Resources Management. Anwendungen wie automatisierte Bewerbervorauswahl, Profilanalysen oder Chatbots im Recruiting versprechen Effizienzgewinne – werfen aber gleichzeitig rechtlich heikle Fragen auf. Der Bundesrat erkennt insbesondere Handlungsbedarf bei Transparenz, Nichtdiskriminierung und Datenschutz. Kritisch betrachtet wird etwa der Einsatz von KI-Systemen zur Emotionserkennung oder automatisierten Eignungsbeurteilung, wie sie in der EU künftig teilweise untersagt sein könnten. In der Schweiz fehlen dazu bislang verbindliche Vorgaben, doch arbeitsrechtliche Anpassungen zeichnen sich ab. Unternehmen sollten daher frühzeitig klare interne Richtlinien etablieren, um potenzielle Reputations- und Compliance-Risiken zu minimieren.
Blick auf Europa: Was international tätige Unternehmen jetzt beachten sollten
Für international tätige Unternehmen gewinnt zudem die Kompatibilität mit dem EU-Rechtsrahmen an Bedeutung – insbesondere mit Blick auf den Marktzugang ab Mitte 2027, wenn der AI-Act der EU in vollem Umfang zur Anwendung kommt. Da der Schweizer Ansatz voraussichtlich nicht als gleichwertig anerkannt wird, sind mögliche Handelshemmnisse nicht ausgeschlossen. Unternehmen mit KI-Komponenten in exportrelevanten Produkten sind daher gut beraten,
- regulatorische Entwicklungen in der EU und der Schweiz aktiv zu verfolgen,
- interne Governance-Strukturen rechtzeitig zu etablieren
- und Investitionen entsprechend strategisch abzusichern.
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