Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) bilden einen integralen Bestandteil für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Humai Advisory GmbH (nachfolgend «Humai», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite (www.humai.ch) (nachfolgend «Website» genannt) beworben und mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
Humai Advisory GmbH
c/o Florian Nideröst, Buchhaldenweg 3, 8610 Uster
info@humai.ch
Mit dem Kunden schriftlich abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Humai behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.
Verweisen Bestimmungen dieser AGB auf ein Schriftlichkeitserfordernis, so ist der Schriftlichkeit jede Kommunikation gleichgestellt, welche in einer Form durch Text nachweisbar ist (insb. aber nicht ausschliesslich E-Mail oder Fax).
2. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
- Strategische Beratung für Unternehmen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (z. B. Prozessoptimierung, Datenstrategie, Automatisierung);
- Auswahl und Implementierung von KI-Tools und -Anwendungen;
- Beratung im Bereich Human Resources, insbesondere im Kontext digitaler Transformation, Organisationsentwicklung und Change Management;
- Sparring und Coaching von Entscheidungsträgern bei der Einführung und Weiterentwicklung von technologiegestützten Lösungen.
Art und Umfang der Leistungen werden im Rahmen individueller Offerten und/oder Projektbeschreibungen gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Humai behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.
3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen und den Bedingungen in diesen AGB. Mit dem Kunden abgeschlossene schriftliche Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Humai.
4. Vertragspflichten von Humai
Humai verpflichtet sich zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Humai ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
Humai ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Humai erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Humai nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er Humai für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.
Terminvereinbarungen können über unser Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Humai behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie Verspätungen zu einem vereinbarten Termin von mehr als 60 Minuten gelten als Nichtwahrnehmen des Termins. Im Falle eines nicht wahrgenommenen Termins von Seiten des Auftraggebers behält sich Humai das Recht vor, die gebuchte Leistung in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde könne den Nachweis erbringen, dass er unverschuldet weder in der Lage war, den Termin wahrzunehmen noch diesen rechtzeitig abzusagen. Der Nachweis ist innert fünf Werktagen schriftlich zu erbringen.
Bei einer Verschiebung des vereinbarten Termins durch den Auftraggeber behält sich Humai das Recht vor, eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 250.– zu verrechnen.
Diese Entschädigung entbindet Humai nicht von der Pflicht zur Leistungserbringung zum neu vereinbarten Termin.
7. Leistungsänderung
Humai wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand von Humai oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
8. Beizug von Hilfspersonen
Humai ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Hilfspersonen beizuziehen. In diesem Fall sorgt Humai dafür, dass die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten von Humai durch die Hilfspersonen eingehalten werden.
Eine Haftung seitens Humai für Schaden, welcher Hilfspersonen in Ausübung ihrer Verrichtungen verursachen, wird ausgeschlossen.
9. Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Im Zweifelsfall richten sich die Preisansätze nach den in der Offerte festgehaltenen Preisansätzen. Humai behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
10. Rechnungsstellung
Humai stellt nach Absprache mit dem Kunde jeweils monatlich, quartalsweise oder halbjährlich für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Humai kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
11. Urheberrecht
Humai behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Vorbehalten sind separate Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Die Weitergabe von allgemeinen Schulungsunterlagen durch den Auftraggeber ist untersagt.
12. Geheimhaltung
Humai verpflichtet sich, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, sofern Humai Forderungen im Zusammenhang mit für den Kunden erbrachten Leistungen geltend machen muss oder zur Einhaltung behördlicher Aufforderungen verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren vor Betreibungsämtern, Gerichten oder sonstigen Behörden. Humai ist nur berechtigt, Informationen, welche zur Eintreibung der Forderung oder der Befriedigung des behördlichen Informationsbedürfnisses dienen, offenzulegen.
13. Aufbewahrung von Unterlagen
Humai hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die Unterlagen sind auf erstes Verlangen, spätestens bei Beendigung des Auftragsverhältnisses, dem Kunden auszuhändigen unter Aufbewahrung einer Kopie, soweit Humai gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Humai behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
14. Haftung
Humai erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Humai haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch Humai haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
16. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden.
Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt:
- Jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden;
- Nach zweimaliger schriftlicher Mahnung durch Humai bei Nichtleistung der vereinbarten Vergütung.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17. Datenschutz
Humai erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen den Parteien inkl. dessen integrierende Bestandteile untersteht materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, CISG). Diese Rechtswahl gilt für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschliesslich solcher über dessen Gültigkeit, Abschluss, Rechtswirksamkeit, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung.
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschliesslich solcher über dessen Gültigkeit, Abschluss, Rechtswirksamkeit, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Humai zuständig.
Uster, 19. Mai 2025
Humai Advisory GmbH